
von Links: Rotkreuzarzt Dr. Jens Schönfeld, Schw. Angelika Fortströer (ambulanter Hospizdienst), Schw. Mechthild Piskol (Caritas), Dr. Ulrich Behrends, Vikar Daniel Maiworm, Notar Bernhard Hunstig. |
Die Angst vor Willkür, Gerätemedizin, Schmerz und Tod lassen viele Menschen über eine Patientenverfügung nachdenken. Viele Institutionen geben hierzu Hilfestellung und beschäftigen sich mit der Erstellung derartiger Dokumente für den Ratsuchenden.
Zu diesem Thema lud das Deutschen Rote Kreuz, Hövelhof, zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion in das kath. Pfarrheim ein.
Rotkreuzarzt Dr. med. Jens Schönfeld hatte hierzu fachkompetente Referenten gebeten und übernahm die Moderation der Veranstaltung. Er schilderte in einleitenden Worten die doch umfangreiche Problematik des Themas. In seiner hausärztlichen Praxis werde er öfter mit Fragen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmachten konfrontiert. Durch individuelle Aufklärung beschäftigen sich daher auch jüngere Menschen damit.
Rechtsanwalt und Notar Hunstig erläuterte die rechtlichen Aspekte und definierte die Patientenverfügung als einen dokumentierten Schutz der persönlichen Selbstbestimmung mit klaren Anweisungen in kritischen Situationen der Betroffenen, unabhängig vom Lebensalter. Sie diene Ärzten, Richtern, Betreuern, Anwälten etc. bei deren Entscheidungen über das SELBST des meist schwerstkranken oder gar sterbenden Menschen.
Tritt unerwartet ein schwerer Krankheitsfall (Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall oder ähnliches) ein, kommt oft der Notarzt dazu. Dr. med. Ulrich Behrends berichtete über solche Situationen, in denen zunächst die Rettung des Notfallpatienten im Vordergrund steht. Liege aber eine Patientenverfügung vor, müsse diese auch berücksichtigt werden. In einer solchen Stress-Situation müssen sich Helfer und Angehörige plötzlich mit derartigen Verfügungen befassen.
Wenn Angehörige mit der Versorgung und Pflege überfordert sind, wird oft eine Heimunterbringung notwendig. Schwester und Pfleger in solchen Einrichtungen sollten für die Betreuung der Schwerstkranken palliativmedizinsch geschult sein. Schwester Mechthild Piskol vom Haus Bredemeier war hierzu als Referentin vor Ort. Sie gab beispielhaft die Patientenverfügung eines jungen Menschen wieder, der sich nach seinem Zivildienst intensiv mit der Thematik beschäftigt hatte.
Sind Möglichkeiten und Voraussetzungen vorhanden, wird eine häusliche Betreuung und Pflege von den meisten Patienten gewünscht. Dies ist gleichzeitig eine optimale Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen betreuenden Angehörigen, Hospizdienst, Ärzten und Seelsorgern. Zu diesem Thema und ihren Erfahrungen vom ambulanten Hospizdienst berichtete Angelika Fortströer.
Im Rahmen der palliativ-medizinischen Versorgung steht für den kranken Menschen ganz im Vordergrund die Sorge und Angst vor Schmerz, Tod, aber auch die Furcht und Unsicherheit …was kommt nach dem Tod. Vikar Daniel Maiworm hat die verschiedensten Erfahrungen gemacht. Diese Phase kann durch kompetente, einfühlsame und verständnisvolle Seelsorger genutzt werden, vornehmlich dem kranken Menschen, aber auch seinen Angehörigen den letzten Lebensabschnitt erheblich zu erleichtern. |